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   VGH Bayern, 08.09.2016 - 9 CE 16.1397   

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https://dejure.org/2016,29393
VGH Bayern, 08.09.2016 - 9 CE 16.1397 (https://dejure.org/2016,29393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.2016 - 9 CE 16.1397 (https://dejure.org/2016,29393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 2016 - 9 CE 16.1397 (https://dejure.org/2016,29393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer bauaufsichtlichen Genehmigung für eine Spielhalle mit Gaststättenbetrieb

  • rewis.io

    Bauaufsichtliche Genehmigung für zwei Freischankflächen und gaststättenrechtliche Erlaubnis

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Eine Gaststätte unterliegt anderen baurechtlichen Anforderungen als eine Spielhalle, so dass ohne Nutzungsänderungsgenehmigung eine Spielhalle nicht ohne Weiteres als Gaststätte genutzt werden darf.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verfahrensfreiheit; Gaststätte; Freischankfläche; Spielhalle; Funktionseinheit

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 15d
    Erforderlichkeit einer bauaufsichtlichen Genehmigung für eine Spielhalle mit Gaststättenbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 9 CE 16.1397
    Auszugehen ist von den baulichen und betrieblichfunktionellen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, U. v. 24.11.2005 - 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376 = juris Rn. 16 ff. zu Einzelhandelsbetrieben; vgl. auch BVerwG, B. v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - NVwZ-RR 1993, 287 = juris Rn.4 zur betrieblichen Einheit von Gaststätten- und Spielhallenbereich).

    Selbstständig ist ein Betrieb in baurechtlicher Beziehung nur dann, wenn er unabhängig von anderen Vorhaben genutzt werden kann und deshalb als eigenständiges Vorhaben (bauaufsichtlich) genehmigungsfähig wäre (BVerwG, U. v. 24.11.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 9 CE 16.1397
    Denn zwischen der gaststättenrechtlichen Erlaubnis und der baurechtlichen Zulassung einer Gaststätte ist zu unterscheiden (vgl. BVerwG, U. v. 20.8.1992 - 4 C 57.89 - NVwZ-RR 1993, 66 = juris Rn. 21 m. w. N. zu Spielhallen), schon weil das Gaststättenrecht und das Städtebaurecht unterschiedliche Ziele verfolgen (BVerwG, U. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 = juris Rn. 17); für das Verhältnis von Gaststättenrecht und Bauordnungsrecht gilt nichts anderes.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 9 CE 16.1397
    Denn zwischen der gaststättenrechtlichen Erlaubnis und der baurechtlichen Zulassung einer Gaststätte ist zu unterscheiden (vgl. BVerwG, U. v. 20.8.1992 - 4 C 57.89 - NVwZ-RR 1993, 66 = juris Rn. 21 m. w. N. zu Spielhallen), schon weil das Gaststättenrecht und das Städtebaurecht unterschiedliche Ziele verfolgen (BVerwG, U. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 = juris Rn. 17); für das Verhältnis von Gaststättenrecht und Bauordnungsrecht gilt nichts anderes.
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 9 CE 16.1397
    Auszugehen ist von den baulichen und betrieblichfunktionellen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, U. v. 24.11.2005 - 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376 = juris Rn. 16 ff. zu Einzelhandelsbetrieben; vgl. auch BVerwG, B. v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - NVwZ-RR 1993, 287 = juris Rn.4 zur betrieblichen Einheit von Gaststätten- und Spielhallenbereich).
  • BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12

    Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 9 CE 16.1397
    Ob ein Bauherr ein Gesamtvorhaben oder mehrere Einzelvorhaben zur Genehmigung gestellt hat, beurteilt sich nach dem jeweiligen Genehmigungsantrag, der unter Umständen der Auslegung bedarf (vgl. BVerwG, B. v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 17.03.2021 - 3 B 2000/20

    Prüfung von Umweltbelangen auf der Ebene einer Baugenehmigung

    Selbständig in diesem Sinne ist ein Teilvorhaben aber nur dann, wenn es unabhängig von anderen Vorhaben genutzt und deshalb als eigenständiges Vorhaben bauaufsichtlich genehmigt werden kann (Bay. VGH, Beschluss vom 08.09.2016 - 9 CE 16.1397 -, Juris Rdnr. 19; ähnlich Hess. VGH, Urteil vom 24.11.1995 - 4 UE 239/92 -, Juris Rdnr. 31 ).
  • VG Ansbach, 10.12.2020 - AN 3 K 19.01884

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für einen Biergarten

    Die Baugenehmigung entfaltet weder formelle noch materielle Konzentrationswirkung in Bezug auf eine Gaststättenerlaubnis (vgl. zum Verhältnis des öffentlichen Baurechts zum Gaststättenrecht: BayVGH, B.v. 8.9.2016 - 9 CE 16.1397 - BeckRS 2016, 51762).
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